Sie benötigen eine Schankerlaubnis (Gestattung nach §12 GastG) für eine anstehende Veranstaltung ?
Ansprechpartner:
Ramona Müller Claudia Kraus
09923 801120 09923 801115
ramona.mueller@teisnach.de claudia.kraus@teisnach.de
Ablauf:
1. Antragsformular ausfüllen (siehe Download unten) und bei der Gemeindeverwaltung einreichen (per Post oder per E-Mail)
alternativ: E-Mail mit allen wichtigen Daten zur Veranstaltung
2. Die Gemeindeverwaltung erteilt einen gaststättenrechtlichen Bescheid oder eine Genehmigungsfiktion
Der Antragsteller (Veranstalter) erhält alle wichtigen Informationen und Hinweise, die bei einer gaststättenrechtlichen Genehmigung zu beachten sind
Wichtige Hinweise:
- Die Schankerlaubnis sollte mindestens 14 Tage vorher beantragt werden, da nur so von der Genehmigungsfiktion Gebrauch gemacht werden kann. Geht die Veranstaltungsanzeige später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ein, ergeht ein kostenpflichtiger Bescheid









