Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und der Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplans mit einem Deckblatt Nr. 11 SO „Freiflächenphotovoltaikanlage An der B85“
Der Marktgemeinderat des Marktes Teisnach hat in öffentlicher Sitzung am 11.06.2026 den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans mit einem Deckblatt Nr. 11 SO „Freiflächenphotovoltaikanlage An der B85“ gebilligt.
Gleichzeitig wurde die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 1918/1, 1919/2, 1919/3, 1919/4, 1919/5, 1925/1 sowie Teilflächen der Fl.-Nr. 1921 und 1925 der Gemarkung Teisnach und hat eine Flächengröße von ca. 2,33 ha. Das Planungsgebiet befindet sich im Südwesten des Gemeindegebietes Teisnach, zwischen den Ortschaften Arnetsried und Patersdorf, direkt an der Bundesstraße B85 nahe der Ortschaft Fratersdorf, auf einem ehemaligen Deponiegelände. Durch das Gesamtareal verläuft die Gemeindegrenze Teisnach – Zachenberg. Die entsprechende Fläche auf der Seite der Gemeinde Zachenberg wird ebenfalls im Rahmen des Vorhabens beplant.
Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans SO „Freiflächenphotovoltaikanlage An der B85“. Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans SO „Freiflächenphotovoltaikanlage An der B85“ sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des folgenden Vorhabens geschaffen werden:
Die Fa. Greenbloc GmbH, vertreten durch Herrn Geschäftsführer Alexander Penzkofer, Straßfeld 20, 94209 Regen beabsichtigt im Plangebiet die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Stromspeicher. Um die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, soll im Flächennutzungsplan ein Sondergebiet dargestellt werden.
Der Entwurf des Flächennutzungsplans wird mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 23.06.2026 bis einschließlich 29.07.2026 im Internet unter https://www.teisnach.de/Bauleitplanung veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen in der Zeit vom 23.06.2026 bis einschließlich 29.07.2026 öffentlich zu jedermanns Einsicht im Rathaus des Marktes Teisnach (Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) ausgelegt.
Die folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (teils in Form von Gutachten, teils in Form von Stellungnahmen/ Fachbeiträgen und teils in Form des Umweltberichts):
- Luft und Klima
- Verkehr und Verkehrsbelastung
- Belastung mit Verkehrs- und Gewerbelärm
- Schall und Lärmschutz
- Blendwirkung
- Abwasserentsorgung, Oberflächenentwässerung, Wasserversorgung, Brandschutz, Trinkwassereinzugs- und Wasserschutzgebiete, Überschwemmungen und Grundwasser
- Beeinträchtigung des Landschaft- und Ortsbildes, Lage im „Landschaftsschutzgebietes Bayerischer Wald“
- Einbindung in die Umgebung, Einsehbarkeit
- Ausblick/Aussicht in Natur und Landschaft
- Betroffenheit von Wald/ Rodung
- Betroffenheit von Biotopen
- Betroffenheit geschützter Pflanzen- und Tierarten
- Betroffenheit der Bodenfunktionen
- Beeinträchtigung von Flora (z.B. Baumfällarbeiten) und Fauna (z.B. Zauneidechse, Haselsmaus, Grasfrosch, Nachtkerzenschwärmer)
- Hinweise bezgl. Altlasten oder Verdachtsflächen, abfall- und bodenschutzrechtliche Anforderungen
- Rekultivierung und Geländeveränderungen (Abgrabungen/Auffüllungen)
- Lichtemmissionen
- Begrünung des Plangebiets
- Gewässerschutz, Versickerung
- Einwirkungen aus der Umgebung (Land- und Forstwirtschaft)
- Flächenverbrauch, - versiegelung
- Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verringerung nachteiliger Umweltauswirkungen (z.B. Begrünung des Plangebiets, Vorgaben zur Beleuchtung)
- Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft (Einsäen einer Magerrasenmischung, Mahd zweimal jährlich; Hecken- und Gehölzpflanzungen, Ausgleichsflächen)
- Umweltbezogene Monitoringmaßnahmen
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist (vom 23.06.2026 bis einschließlich 29.07.2026) abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Teisnach, den 22.06.2026
Daniel Graßl
1.Bürgermeister
Markt Teisnach









